Durchbruch für Verantwortungseigentum
Wenn sich drei Ökonomen einig sind…
Es muss schon etwas Besonderes sein, wenn sich in Deutschland ausgerechnet drei führende Ökonomen – Michael Hüther, Marcel Fratzscher und Lars Feld – öffentlich in einer wirtschaftspolitischen Frage einig sind. Dass sie gemeinsam die Einführung einer neuen Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen befürworten, ist aus unserer Sicht nicht nur erfreulich, sondern vor allem ein starkes Signal. Es zeigt, dass die jahrelange Debatte um „Verantwortungseigentum“ die reine Ideenfindung hinter sich gelassen hat und in der Mitte der etablierten Wirtschaftspolitik und vor allem in der Gesetzgebung angekommen ist.
Ein Meilenstein nach Jahren der Überzeugungsarbeit
Der Abend, den die Stiftung Verantwortungseigentum Ende Februar in der Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin ausrichtete, war für uns vom SEND daher weit mehr als ein gewöhnlicher Termin im Kalender. Es war ein großer Schritt und ein Grund zum Feiern für viele SEND-Mitglieder. Unternehmen wie Ecosia, WEtell und Wildplastic warten seit Jahren auf die neue Rechtsform. Deshalb begleiten wir diese Initiative und arbeiten gemeinsam mit der Stiftung Verantwortungseigentum und weiteren Partnern an dem Thema Finanzierungsoptionen für die GmgV.
Dass nun das Rahmenkonzept des Bundesjustizministeriums vorliegt, ist ein echter Meilenstein. Die vorgelegten Eckpunkte gehen in die absolut richtige Richtung. Für unsere Mitglieder und weit darüber hinaus für unzählige mittelständische Unternehmen und Startups ist das eine großartige Nachricht. Die neue „Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“ (GmbH mit gebundenem Vermögen), wie in den Grußworten der zuständigen Berichterstatter der Koalition Carl-Philipp Sassenrath und Esra Limbacher unterstrichen, kann endlich eine rechtssichere, kostengünstige und dauerhafte Bindung des Vermögens an den Unternehmenszweck gewährleisten, ohne die Eigentümerrolle vererben oder verkaufen zu müssen.
Die Perspektive des SEND: Was jetzt zählt
Natürlich ist uns die Kritik, zum Beispiel von Seiten der Stiftung Marktwirtschaft, die unter Schlagworten wie „Etikettenschwindel“, „Steuervermeidung“ oder „Erstarrung“ vor der neuen Rechtsform warnt, bekannt. Diese Einwände nehmen wir selbstverständlich zur Kenntnis, aber sie verkennen aus unserer Sicht das eigentliche Potenzial und die realen Probleme, die es zu lösen gilt. Wir sehen unsere Aufgabe nun darin, die Detailausgestaltung konstruktiv-kritisch zu begleiten, immer im Sinne unserer Mitglieder und der Praxistauglichkeit. Vor diesem Hintergrund möchten wir fünf Punkte betonen:
1. Die Lösung für die Nachfolgefrage:
Der Einwand eines unnötigen „Bürokratieaufbaus“ verkennt, dass es heute bereits aufwendige Stiftungskonstruktionen braucht, um Vermögensbindung zu erreichen. Die neue Rechtsform kann ein entscheidender Schlüssel für die Bewältigung der hunderttausenden ungelösten Unternehmensnachfolgen sein. Sie ermöglicht es Belegschaften oder Führungsteams, ihr Unternehmen zu übernehmen – ohne sich dafür hoch verschulden zu müssen. Das erhält nicht nur Arbeitsplätze und bewahrt gewachsene Werte, sondern verhindert auch die Zerschlagung oder den Verkauf ins Ausland. Von „Erstarrung“ kann hier keine Rede sein; es geht um die aktive Sicherung von Unternehmen.
2. Offenheit für alle Unternehmen:
Die GmgV muss für jede Art von Unternehmen wählbar sein – vom traditionsreichen Fensterbauer bis zur digitalen Suchmaschine. Eine im Rahmenkonzept angedeutete Einschränkung auf bestimmte „Zwecke“ würde das Potenzial dieser Option von vornherein unnötig beschneiden. Es geht um eine erweiterte Wirtschaftlichkeitslogik, nicht um eine Nische. Der Vorwurf des „Etikettenschwindels“ unterstellt eine moralisierende Abgrenzung, die wir nicht teilen. Es ist schlicht eine zusätzliche, sachliche Option im Rechtsformenkanon.
3. Finanzierbarkeit sicherstellen:
Aus unternehmerischer Sicht ist essenziell, dass die Rechtsform finanzierbar bleibt. Das schwedische Beispiel zeigt, dass ein Konzept ohne Investitionsmöglichkeiten scheitert. Daher müssen Investitionsverträge möglich sein, bei denen Kapitalgeber eine zeitlich oder der Höhe nach begrenzte, aber am Gewinn orientierte Vergütung erhalten. Genau das schwebt auch dem Ministerium vor.
4. Steuerliche Neutralität:
Der Kritikpunkt der „Steuervermeidung“ ist uns besonders wichtig. Selbstverständlich darf die neue Rechtsform steuerlich weder bevorteilt noch benachteiligt werden. Wenn eine Erbersatzsteuer diskutiert wird, dann muss diese analog zu den Regelungen für Vereine und Stiftungen ausgestaltet werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
5. Flexibilität bei den Stimmrechten:
Die „One-Person-One-Vote“-Logik mag für manche Modelle passen, sollte aber nur fakultativ sein. In der Praxis des Mittelstands sind disquotale Stimmrechtsverteilungen oft notwendig, um Know-how oder Kapitaleinsatz angemessen zu berücksichtigen. Die Satzungsfreiheit muss auch hier uneingeschränkt gelten, um unternehmerische Flexibilität zu gewährleisten.
Der Abend in der Parlamentarischen Gesellschaft hat eindrucksvoll gezeigt:
Die Diskussion ist auf der Zielgeraden. Wir vom SEND werden uns weiterhin mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass die neue Rechtsform in der Praxis ankommt. Als Instrument für unsere Mitglieder sowie für alle, die Verantwortung übernehmen und ihr Unternehmen langfristig stabil und zweckgebunden führen wollen. Der Zug rollt, und wir bleiben dran.
Autorin: Susanna Krüger, Geschäftsführerin SEND e.V.
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Jessamine Davis