Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen ist da!

13.09.2023

Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen ist da!

Nach langer Vor­ar­beit, Kon­sul­ta­tio­nen, Res­sort­ab­stim­mun­gen und ins­be­son­de­re dem aktivem Enga­ge­ment vieler Men­schen aus dem SEND-Kosmos über die letzten Jahre, ins­be­son­de­re bei der #Wege­be­rei­ten-Kam­pa­gne, ist nun die Natio­na­le Stra­te­gie im Bun­des­ka­bi­nett ver­ab­schie­det worden.

Die Ver­ab­schie­dung der Natio­na­len Stra­te­gie ist ein wich­ti­ger Schritt und ein deut­li­ches Signal, dass die Bun­des­re­gie­rung die Themen Soziale Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­tes Unter­neh­mer­tum als rele­vant und wir­kungs­voll aner­kennt. In Rich­tung Com­mu­ni­ty ist die Bot­schaft klar: Eure Arbeit ver­dient Auf­merk­sam­keit und aktive Unter­stüt­zung durch die Politik, weil sie einen wich­ti­gen Beitrag zur Gestal­tung der gesell­schaft­li­chen Trans­for­ma­ti­on leistet. Ins­ge­samt legt die Natio­na­le Stra­te­gie inhalt­lich ein gutes Fun­da­ment, auf dem für die weitere Legis­la­tur und darüber hinaus auf­ge­baut werden kann und sollte. Es werden wich­ti­ge Weichen in den sieben Leit­li­ni­en und elf Hand­lungs­fel­dern gestellt.

Gleich­zei­tig spie­gelt die Natio­na­le Stra­te­gie in ihrem grund­sätz­li­chen Ambi­ti­ons- und Kon­kre­ti­sie­rungs­grad die oftmals kom­ple­xen Abstim­mungs­pro­zes­se inner­halb der Bun­des­re­gie­rung wider. Für die ver­blei­ben­de Legis­la­tur sehen wir daher ins­be­son­de­re in den fol­gen­den drei Berei­chen kon­kre­te Chancen und gleich­zei­tig noch wei­te­ren Handlungsbedarf.

I. Finanzierungs- und Förderungsoptionen für Sozialunternehmen effektiv stärken

Mit der Ver­füg­bar­keit von bedarfs­ge­rech­ter Finan­zie­rung steht und fällt die weitere Ent­wick­lung und Poten­ti­al­ent­fal­tung des sozial-inno­va­ti­ven und sozi­al­un­ter­neh­me­ri­schen Öko­sys­tems in Deutsch­land. Die Natio­na­le Stra­te­gie beinhal­tet ein Bündel von Maß­nah­men (bzw. deren Prüfung), die geeig­net sind, die Finan­zie­rungs- und För­der­op­tio­nen nach­hal­tig zu verbessern.

Die Öffnung wei­te­rer wirt­schafts­po­li­ti­scher För­der­pro­gram­me für gemein­wohl­ori­en­tier­te KMU sowie von Pro­gram­men der öffent­li­chen Inno­va­tions- und For­schungs­för­de­rung (Hand­lungs­feld 1) leitet einen nötigen Para­dig­men­wech­sel ein, der eine bestehen­de Benach­tei­li­gung endlich abbauen soll. Eine nomi­nel­le Öffnung muss aller­dings spe­zi­fisch und effek­tiv in der Praxis umge­setzt werden, wie z.B. über eine Öffnung der KfW För­der­kre­dit­pro­gram­me für gemein­nüt­zi­ge KMU, auch ohne Kör­per­schafts­steu­er­pflicht (Hand­lungs­feld 6). Die Öffnung des INVEST-Zuschus­ses für Mez­za­ni­ne-Finan­zie­rung bzw. nicht-exi­t­ori­en­tier­te Unter­neh­men (Hand­lungs­feld 6) könnte in dieser Hin­sicht ein wirk­sa­mer Mei­len­stein werden. Hier kommt es jetzt auf eine zügige Umset­zung an. Auch in der bedarfs­ge­rech­ten Wei­ter­ent­wick­lung des Mikro­mez­za­ni­ne­fonds und der Nutzung der Regio­In­no­Growth (RIG) Mittel aus dem Zukunfts­fonds (beide Maß­nah­men aus Hand­lungs­feld 6) steckt enormes Poten­ti­al zur Stär­kung der sozi­al­un­ter­neh­me­ri­schen Akteure, solange in der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung die Bedürf­nis­se von Gemein­wohl­ori­en­tier­ten Unternehmer:innen ent­schie­den berück­sich­tigt werden (Bei­spiel: Locke­rung der per­sön­li­chen Haf­tungs­er­for­der­nis beim Mikromezzaninefonds).

Um die Ver­füg­bar­keit von pass­ge­nau­er Finan­zie­rung für Gemein­wohl­ori­en­tier­tes Unter­neh­mer­tum nach­hal­tig struk­tu­rell zu ver­bes­sern, sind ins­be­son­de­re zwei Maß­nah­men und die Qua­li­tät ihrer Umset­zung entscheidend.

  1. Ein Pilot­in­vest­ment in einen Impact-Invest­ments-Fonds (Hand­lungs­feld 6), der spe­zi­ell Gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men mit Mez­za­ni­ne-Wachs­tums­ka­pi­tal unter­stützt, kann der bedarfs­ge­rech­ten Wag­nis­ka­pi­tal­fi­nan­zie­rung von Sozi­al­un­ter­neh­men einen wich­ti­gen Schub ver­lei­hen. Letzt­lich bleibt aber die Neu­schaf­fung eines dezi­dier­ten Instru­ments in diesem Bereich ein wich­ti­ges Markt­si­gnal und könnte einen wesent­li­chen Beitrag zur ver­bes­ser­ten Ver­füg­bar­keit und Pass­ge­nau­ig­keit von Wag­nis­ka­pi­tal für Sozi­al­un­ter­neh­men leisten.
  2. Die Nutzung von Gut­ha­ben auf “ver­wais­ten” Konten für die För­de­rung von Sozia­len Inno­va­tio­nen und Sozi­al­un­ter­neh­mer­tum (Hand­lungs­feld 6) durch einen Social Impact Fonds kann mittel- bis lang­fris­tig die Finan­zie­rungs­land­schaft für Soziale Inno­va­tio­nen und Sozi­al­un­ter­neh­men nach­hal­tig positiv ver­än­dern. Nötig dafür ist eine ent­spre­chen­de gesetz­li­che Umset­zung, welche die recht­li­chen Mög­lich­kei­ten und das Poten­ti­al inno­va­ti­ver Finan­zie­rungs­in­stru­men­te aus­schöpft. Hier zeigen inter­na­tio­na­le Bei­spie­le einen Weg auf, wie zusätz­li­ches Lösungs­ka­pi­tal mobi­li­siert, durch kluge Matching-Mecha­nis­men gehe­belt und wir­kungs­ori­en­tiert ein­ge­setzt werden kann.

Spe­zi­ell bei diesen beiden Maß­nah­men braucht es zeitnah kon­kre­te Schrit­te, damit sie noch in dieser Legis­la­tur umge­setzt werden können. Eine zügige Umset­zung dieses Punkte würde dem dem gemein­wohl­ori­en­tier­ten Öko­sys­tem greif­ba­re Andock­punk­te bieten, die über eine reine Signal­wir­kung hinausgehen.

II. Jetzt die systemischen Weichen für verbesserte Rahmenbedingungen stellen

Die Natio­na­le Stra­te­gie enthält in ihren Leit­li­ni­en und Hand­lungs­fel­dern eine Viel­zahl von Hin­wei­sen auf sys­te­mi­sche Ver­än­de­run­gen, die bei kon­se­quen­ter Umset­zung das Poten­ti­al von Sozia­len Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­ten Unter­neh­men nach­hal­tig ent­fal­ten könnten:

  • Die Leit­li­nie 7 der Natio­na­len Stra­te­gie lautet: “Die Bun­des­re­gie­rung ver­steht Inno­va­tio­nen sys­te­misch und betrach­tet Soziale Inno­va­tio­nen als gleich­wer­tig.” Wenn dieser Para­dig­men­wech­sel künftig kon­se­quent in Politik und Ver­wal­tung gelebt wird, dann könnte sich dieser Satz als der wirk­sams­te der Natio­na­len Stra­te­gie erwei­sen. Für das Öko­sys­tem wird er eine zen­tra­le Bench­mark für das Handeln der Bundesregierung.
  • Der Abbau büro­kra­ti­scher Hürden im Gemein­nüt­zig­keits­recht (Hand­lungs­feld 1) für inno­va­ti­ves Handeln von gemein­nüt­zi­gen Akteu­ren wird von der Bun­des­re­gie­rung zuge­sagt. Wenn hier zügig und ambi­tio­niert los­ge­legt wird, kann das erheb­li­che Res­sour­cen bei einer Viel­zahl von Orga­ni­sa­tio­nen frei­set­zen und ihre soziale Inno­va­ti­ons­kraft erhöhen.
  • Zur öffent­li­chen Beschaf­fung (Hand­lungs­feld 4) stellt die Bun­des­re­gie­rung fest, dass sie “die öffent­li­che Beschaf­fung und Vergabe wirt­schaft­lich, sozial, öko­lo­gisch und inno­va­tiv aus­rich­ten” wird. Bei kon­se­quen­ter Umset­zung wird dieses lang­fris­tig eine Nach­fra­ge gene­rie­ren, die erheb­li­che Ent­wick­lungs­chan­cen für Soziale Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men bietet und den beid­sei­ti­gen Kom­pe­tenz­auf­bau zur Koope­ra­ti­on in Ver­wal­tung und in unseren Öko­sys­tem wichtig und drin­gend macht.
  • Die Bun­des­re­gie­rung sagt ihre Unter­stüt­zung für die Euro­päi­sche Kom­mis­si­on (Hand­lungs­feld 11) zu, damit “kon­kre­te Ver­bes­se­run­gen in verschiede­nen Berei­chen wie der öffent­li­chen Vergabe, dem Zugang zu Finanz­mit­teln oder den rechtli­chen Rah­men­be­din­gun­gen” geschaf­fen werden. Dieses kann ebenso breiten- und tie­fen­wirk­sam werden, wie der Einsatz bei der Kom­mis­si­on dafür, “das Bei­hil­fe­recht für Soziale Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men besser auszugestalten”.

Diese Ansätze der sys­te­mi­schen Ver­bes­se­rung ele­men­ta­rer Rah­men­be­din­gun­gen von Sozia­len Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­ten Unter­neh­men können noch­mals deut­lich durch fol­gen­de Maß­nah­men gestärkt werden:

  • Die Natio­na­le Stra­te­gie enthält bedau­er­li­cher­wei­se kein Bekennt­nis zur Schaf­fung der neuen Rechts­form “Gesell­schaft mit gebun­de­nem Ver­mö­gen”, die für viele Gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men ein viel­ver­spre­chen­der gesell­schafts­recht­li­cher Ansatz ist. Hier werden wir die Prüfung der “Ver­bes­se­run­gen im Gesell­schafts- und Genos­sen­schafts­recht zur Förderung des gemein­wohlorientierten Wirt­schaf­tens” (Hand­lungs­feld 1) auf­merk­sam ver­fol­gen und begleiten.
  • In Hand­lungs­feld 3 hält die Natio­na­le Stra­te­gie zutref­fend fest: “Viele Soziale Inno­va­tio­nen schlie­ßen Lücken in der öffentlichen Daseins­vor­sor­ge. Solche erprob­ten Lösungen könnten über staat­li­che Struk­tu­ren in die Breite gebracht werden, um die Wirk­sam­keit staat­li­cher Leis­tun­gen zu stei­gern.” Es bleibt jedoch unklar, wie die Bun­des­re­gie­rung “zivilgesell­schaftliche Initia­ti­ven in das Ökosystem für Soziale Inno­va­tio­nen part­ner­schaft­lich einbe­ziehen” und ihnen eine Ska­lie­rungs­per­spek­ti­ve bieten will. Hier liegt ein zen­tra­ler Punkt für eta­blier­te Sozi­al­un­ter­neh­men, die hier kon­kre­te Lösungs­pfa­de brauchen.

III. Verbindliche Strukturen und Prozesse zur Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Strategie schaffen

Mit der Natio­na­len Stra­te­gie besteht die Chance, das Thema Soziale Inno­va­tio­nen und Sozi­al­un­ter­neh­mer­tum grund­sätz­lich und in der ressort- und sek­toren­über­grei­fen­den Breite stärker zu ver­an­kern und mit­tel­fris­tig die Rah­men­be­din­gun­gen für Soziale Inno­va­tio­nen und Gemein­wohl­ori­en­tier­te Unter­neh­men deut­lich zu ver­bes­sern. Dies kann nur gelin­gen, wenn die gemein­sa­men Ziele genau defi­niert sind, Ver­ant­wor­tungs­be­rei­che klar abge­stimmt werden und die Zusam­men­ar­beit kon­struk­tiv und ziel­ge­rich­tet abläuft.

Daher begrü­ßen wir die Maß­nah­men zur Stär­kung der inter­mi­nis­te­ri­el­len Zusam­men­ar­beit (Hand­lungs­feld 3), inkl. der Ver­an­ke­rung von Ansprechpartner:innen in allen Res­sorts (Hand­lungs­feld 10) und die Eta­blie­rung von sek­tor­über­grei­fen­den Aus­tausch­for­ma­ten (Aus­blick). Erfolgs­ent­schei­dend für die Natio­na­le Stra­te­gie wird die Robust­heit der Fort­schritts­kon­trol­le sowie ihre bedürf­nis- und wir­kungs­ori­en­tier­te Wei­ter­ent­wick­lung. Hier wäre von der Bun­des­re­gie­rung als “ler­nen­dem Partner” (Prä­am­bel) mehr Mut zu einer sek­toren­über­grei­fen­den Gover­nan­ce für eine ler­nen­de Stra­te­gie wün­schens­wert gewesen, hier ist also noch Poten­ti­al für Ent­wick­lung. So bleibt die Frage, mit welchen Wagemut nun zeitnah kon­kre­te Ziele und Maß­nah­men zur Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Stra­te­gie auf den Weg gebracht werden.

Mit­hil­fe einer res­sort­über­grei­fen­den, gemein­sa­men Anstren­gung in diesen drei Berei­chen sollte noch in dieser Legis­la­tur die wir­kungs­vol­le Ent­fal­tung des sozial-inno­va­ti­ven und sozi­al­un­ter­neh­me­ri­schen Sektors gestärkt werden. Durch eine Kon­kre­ti­sie­rung der offenen Punkte, zügige Klärung von Prü­fungs­vor­be­hal­ten und Nach­schär­fung bei unge­nau­en Ziel­ver­spre­chen würde die Natio­na­le Stra­te­gie zusätz­li­che Power ent­wi­ckeln und ihr Poten­ti­al voll­um­fäng­li­cher ausschöpfen.

Wir freuen uns ins­ge­samt sehr, dass die Bun­des­re­gie­rung die Bedeu­tung des Themas erkannt hat und werden die Umset­zung und Wei­ter­ent­wick­lung der Natio­na­len Stra­te­gie wei­ter­hin tat­kräf­tig und kon­struk­tiv begleiten.

Den voll­stän­di­gen Text findet Ihr hier.

Wir bleiben dran und halten Euch auf dem Laufenden.

Ansprechpartnerin

Jessamine Davis
Leitung Politik

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