Neue Corona-Hilfen für Sozialunternehmen

15.07.2020

Neue Corona-Hilfen für Sozialunternehmen

Die Aus­wir­kun­gen der Corona-Krise sind auch für Sozi­al­un­ter­neh­men heftig zu spüren. Wie wir in diesem Blog­ar­ti­kel berich­tet haben, sieht sich fast die Hälfte der Social Entre­pre­neurs von der Krise in ihrer Exis­tenz bedroht. Und die meisten staat­li­chen Unter­stüt­zungs­pro­gram­me greifen nicht!

Vor wenigen Wochen hat die Bun­des­re­gie­rung zwei neue Hilfs­pro­gram­me vor­ge­stellt, die auch von Sozi­al­un­ter­neh­men genutzt werden können. Außer­dem hat Phineo den Aufbau einen Hilfs­fonds für die Zivil­ge­sell­schaft gestar­tet. Diese drei Pro­gram­me stellen wir hier näher vor:

Überbrückungshilfe für besonders betroffene Branchen

Dieses befris­te­te Zuschuss­pro­gramm der Bun­des­re­gie­rung soll beson­ders betrof­fe­ne Bran­chen unter­stüt­zen, die einen nach­weis­li­chen Umsatz­rück­gang in der Corona-Krise ver­zeich­net haben. Antrags­be­rech­tigt sind in erster Linie kleine und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, Solo-Selb­stän­di­ge, aber auch gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen, die dau­er­haft wirt­schaft­lich am Markt aktiv sind.

Vor­aus­set­zun­gen sind unter anderem:

  • 60%ige Umsatz­rück­gän­ge in den Monaten April und Mai 2020: Euer Umsatz muss in diesen Monaten zusam­men­ge­nom­men um min­des­tens 60 Prozent gegen­über April und Mai 2019 gesun­ken sein. Bei jungen Unter­neh­men, die erst nach April 2019 gegrün­det worden sind, betrach­tet man die Monate Novem­ber und Dezem­ber 2019 zum Vergleich.
  • Bei gemein­nüt­zi­gen Unter­neh­men zählen auch För­de­run­gen und Spenden zu den zu berech­nen­den Umsätzen
  • Die Über­brü­ckungs­hil­fe kann für ins­ge­samt drei Monate (Juni, Juli und August 2020) bean­tragt werden, was durch Eure Steu­er­be­ra­tung, Wirt­schafts­prü­fung oder ver­ei­dig­te Buch­prü­fung erfol­gen muss.

Alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen sowie den Zugang zum Online-Antrag, der seit einer Woche frei­ge­schal­tet ist, findet Ihr hier.

Sonderkreditprogramm für gemeinnützige Organisationen

Wir haben oft kri­ti­siert, dass gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen grund­sätz­lich von den Son­der­kre­di­ten der KfW im Rahmen der Corona-Krise aus­ge­schlos­sen sind. Des­we­gen sehen wir den Beschluss der Bun­des­re­gie­rung, ein Kre­dit­pro­gramm spe­zi­ell für gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen auf­zu­set­zen, durch­aus positiv. Zwar bieten Kredite auch die Gefahr einer Über­schul­dung und sind für viele Sozi­al­un­ter­neh­men mit gerin­gen Margen nur sehr bedingt nutzbar. Aber mit den rich­ti­gen Kon­di­tio­nen können lang­fris­ti­ge Dar­le­hen auch Sozi­al­un­ter­neh­men die not­wen­di­ge Liqui­di­tät in Kri­sen­zei­ten bringen.

Das vor vier Wochen beschlos­se­ne Son­der­kre­dit­pro­gramm sieht vor, dass dafür bis zu 1 Mil­li­ar­de Euro öffent­li­cher Mittel als KfW-Kredite in den gemein­nüt­zi­gen Sektor fließen können. Die Kre­dit­ver­ga­be wird über die Län­der­fi­nanz­in­sti­tu­te abge­wi­ckelt, ver­mut­lich unter fol­gen­den Voraussetzungen:

  • 80% Haftung über den Bund, bis zu 100% über die Länder
  • Ermög­licht werden sollen til­gungs­freie Anfangs­jah­re, eine Lauf­zeit von bis zu zehn Jahren und Stundungen.
  • Die Dar­le­hen können bis Ende des Jahres ver­ge­ben werden. Der Höchst­be­trag liegt bei 800.000 Euro

Leider ist noch nichts zu den genauen Zins­kon­di­tio­nen und wei­te­ren Haf­tungs­be­din­gun­gen bekannt. Die genauen Vor­aus­set­zun­gen und Kri­te­ri­en werden von den Lan­des­för­der­ban­ken ver­mut­lich unter­schied­lich fest­ge­legt. Da befürch­ten wir, dass die meisten Sozi­al­un­ter­neh­men es schwer haben werden, die not­wen­di­gen Sicher­hei­ten für die Kre­dit­ver­ga­be zu erfül­len. Ärger­lich ist es, dass nun anschei­nend wieder viel Zeit ver­streicht, bis aus der Ankün­di­gung eine kon­kre­te Mög­lich­keit der Finan­zie­rung wird.

Corona-Hilfsfonds – Gemeinsam für eine starke Zivilgesellschaft

Neben den neuen öffent­li­chen Hilfen, deren Wirk­sam­keit für den Social Entre­pre­neur­ship Sektor noch offen ist, hat auch SEND Mit­glied Phineo einen Hilfs­fonds gestar­tet. Mit diesem soll gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen, die durch Corona in ihrer Exis­tenz bedroht sind, rasch und nach­hal­tig gehol­fen werden.

Geför­dert werden sollen Organisationen,

  • deren Angebot für Ziel­grup­pen wichtig ist, die beson­ders stark von Corona betrof­fen sind (z.B. obdach­lo­se Jugend­li­che, depres­si­ve Menschen)
  • deren Pro­jekt­ar­beit coro­nabe­dingt nicht umsetz­bar war (z.B. Besuche bei Fami­li­en schwer kranker Kinder)
  • deren bedroh­li­che finan­zi­el­le Situa­ti­on coro­nabe­dingt ent­stan­den ist
  • deren Erhalt nach­hal­tig möglich ist
  • die mehr­heit­lich privat finan­ziert sind (durch Zuwen­dun­gen von Stif­tun­gen, Unter­neh­men, Pri­vat­per­so­nen oder durch den Zweckbetrieb)
  • die andere Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te soweit möglich bereits in Anspruch genom­men haben (z.B. Kurzarbeit)
  • die eine grund­sätz­lich wir­kungs­ori­en­tier­te Arbeit und trans­pa­ren­te Bericht­erstat­tung belegen können

Der Fonds findet sich aktuell noch im Aufbau – eine Antrag­stel­lung und erste Aus­schüt­tun­gen sollen aber noch in diesem Sommer möglich sein. Alle Infor­ma­tio­nen dazu findet Ihr hier.

Welche Erfah­run­gen macht Ihr mit diesen neuen Corona-Hilfen? Sind Sie nütz­lich für Eure Orga­ni­sa­tio­nen in Zeiten der Krise? Wir freuen uns auf Eure Rück­mel­dun­gen an info@send-ev.de!

Werde Mitglied bei SEND

Werde Teil eines starken Netzwerks, das für Social Entrepreneurship nachhaltige politische Unterstützung und Begeisterung in der Gesellschaft schafft. Lass uns #GemeinsamWirken!

√ Poli­ti­sche und finan­zi­el­le Rah­men­be­din­gun­gen für Social Entre­pre­neur­ship weiterentwickeln
√ Sicht­bar­keit im und mit dem Netz­werk für deine Wirkung erzeugen
√ Dich mit Gleich­ge­sinn­ten aus­tau­schen und zusammenschließen

Jetzt Mit­glied werden